Leider passiert es immer wieder, dass Unternehmen als Gläubiger mit leeren Händen dastehen, weil der Schuldner weder über Geld noch über sonstiges pfändbares Vermögen verfügt – zur Zeit jedenfalls. Aber das könnte sich im Laufe der Zeit ändern. Wussten Sie eigentlich, dass Sie offene Forderungen bis zu 30 Jahre lang eintreiben können, vorausgesetzt, Sie verfügen über einen vollstreckbaren Titel?
Geben Sie also die Hoffnung auf Ihr Geld nicht auf, selbst wenn Sie die Forderungen abgeschrieben haben. Oder scheuen Sie vor allem die aufwendigen und teuren Nachforschungen, ob Ihr Schuldner inzwischen doch wieder zu Vermögen gekommen ist? Beauftragen Sie einen erfahrenen Dienstleister mit dieser Aufgabe. Das ist für Sie ohne Kostenrisiko: nur im Erfolgsfall wird eine Provision fällig.
Haben Sie noch vollstreckbare Titel in Ihren Akten?
Schauen Sie mal nach, welche alten Vollstreckungsbescheide noch in Ihren Aktenordnern schlummern. Ein Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Urteil und gibt Ihnen das Recht, bis zu 30 Jahre lang die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Sie können zum Beispiel Lohn oder Gehalt pfänden oder durch Gerichtsvollzieher die Pfändung und Versteigerung von Sachen der Schuldnerseite betreiben. Ihr Problem: Wenn der Schuldner nichts zu pfänden hat, muss er dies in der Vermögensauskunft eidesstattlich versichern. Dann ist der Vollstreckungstitel aktuell nicht vollstreckbar, und Sie gehen leer aus – vorerst.
Titelüberwachung: die Inkasso-Schuldnerüberwachung für Sie
Inkassodienstleister wie z. B. Creditreform überwachen Ihren Titel, wenn nötig, 30 Jahre lang. Dafür wird der aktuelle Vermögensstand des Schuldners anhand spezieller Datenbanken regelmäßig überprüft. So wird ersichtlich, ob der Schuldner wieder zu Geld gekommen und ein erneuter Vollstreckungsversuch erfolgversprechend ist. Die Aufgaben umfassen:
- Ermittlung der aktuellen Anschrift des Schuldners
- Regelmäßige Überwachung der Vermögenslage des Schuldners
- Einleitung erfolgversprechender Vollstreckungsmaßnahmen
- Überwachung der Vollstreckungsmaßnahmen
Professionelles Forderungsmanagement
Die Titelüberwachung steht erst am Ende einer Reihe von Inkasso-Dienstleistungen, beginnend mit dem vorgerichtlichen Mahnverfahren über die Durchführung des gerichtlichen Mahnverfahrens bis hin zur Beitreibung durch beauftragte Gerichtsvollzieher. Volle Kostentransparenz und –kontrolle sowie ein seriöses Auftreten sichern Ihren Unternehmenserfolg.
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