
© contrastwerkstatt - Fotolia.com
In Deutschland liegen 95 Prozent aller Unternehmen in Familienhand. Das Institut für Mittelstandsforschung in Bonn rechnet pro Jahr mit rund 70.000 Unternehmensnachfolgen. Rund 85 Prozent davon sind notwendig, weil die Gründer in den Ruhestand gehen. Weitere Gründe sind Krankheit (5 Prozent) und Tod (10 %). Der plötzliche Tod des Eigentümers ohne vorherige Vorbereitung der Nachfolge ist dabei die denkbar schlechteste aller Varianten.
Nach Angaben des DIHK sind interne Familienlösungen mit 36 Prozent die beliebteste Form der Nachfolge. Sind keine geeigneten Nachfolger in der Familie vorhanden, sind externe Lösungen notwendig. Das sind nach DIHK-Zahlen der Verkauf des Unternehmens mit 24 Prozent an externe Personen (MBI – Management Buy-in), mit 17 Prozent an eigene Führungskräfte (MBO – Management Buy-out), und mit 15 Prozent an andere Unternehmen. In 8 Prozent der Fälle wird liquidiert.
Finanzierungsvolumen bestimmen
Für Käufer stellt sich bei der Übernahme eines Unternehmens neben der richtigen Bewertung immer auch die Frage der Finanzierung. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur der final verhandelte Kaufpreis zu finanzieren ist, sondern auch Nebenkosten für Notare, Berater, Übergangsgehälter oder notwendige Sachinvestitionen.
Finanzierung durch Käufer und Verkäufer
Am einfachsten ist es, wenn die Käufer die Finanzierung selbst auf die Beine stellen. Das wird jedoch nur in den seltensten Fällen gelingen. Ihr Eigenanteil sollte jedoch mindestens zwischen 15 und 20 Prozent liegen. Möglich ist auch, dass Käufer weitere Eigenkapitalgeber mit in das Unternehmen holen. Als Investoren kommen Privatpersonen (Business Angels), Eigenkapitalgesellschaften oder Unternehmen infrage, die z. B. ein strategisches Interesse haben.
Auch die Verkäufer können bei der Finanzierung mithelfen. Sie verzichten dann ganz oder zum Teil auf die Auszahlung des Kaufpreises in einer Summe.
- Verkäufer und Käufer vereinbaren z. B. einen schrittweisen Verkauf der Anteile und strecken dadurch den Kapitalbedarf über die Zeit.
- Der Verkäufer gibt dem Käufer ein nachrangiges Verkäuferdarlehen. Mit der Möglichkeit einer Earn-out-Klausel kann der Verkäufer an späteren Erfolgen des Unternehmens partizipieren.
- Der Verkäufer kann sich als Kaufpreisersatz auch wiederkehrende Leistungen (Rente) einräumen lassen. Dann ist der Verkäufer jedoch auf die Leistungen des Käufers angewiesen.
Finanzierung durch Banken
Ein großer Teil des Kaufpreises wird in der Regel in Deutschland immer noch durch einen klassischen Investitionskredit der Hausbank finanziert. Dabei sind auch öffentliche Fördermittel z. B. der KfW denkbar. Nachfolger genießen dabei dieselben Vorteile wie Unternehmensgründer.
copyright BPF Best Practice Forum GmbH