Strafrecht

GmbH-Geschäftsführerhaftung

Persönliche Haftungsrisiken kennen

Die GmbH ist zwar eine Gesellschaft „mit beschränkter Haftung“, allerdings kann die Geschäftsführung persönlich durchaus „unbeschränkt haftbar“ gemacht werden. Auch strafrechtliche Konsequenzen können drohen.

Hinweisgeberschutzgesetz

Whistleblower vor Repressalien schützen

Insolvenzverschleppung vermeiden

Richtig handeln in Krisensituationen

Geschäftsführer und Vorstände von Unternehmen laufen nach deutschen Gesetzen leicht Gefahr, Straftaten zu begehen. Die betrieblichen und persönlichen Haftungsrisiken sollten Sie daher mit einem versierten Fachanwalt für Strafrecht (Wirtschaftsstrafrecht) besprechen und minimieren. Auch das Thema „Compliance“ wird wichtiger. Wir informieren Unternehmen in Bielefeld, Herford, Gütersloh, Bad Oeynhausen, Paderborn, Detmold, Rheda Wiedenbrück.